Gesetzlich oder private Krankenversicherung für Schlussredakteure
Wer als Schlussredakteur freiberuflich tätig sein will, muss sich nicht nur um den ständigen Auftragsfluss kümmern, der gerade zu Beginn der Tätigkeit und wenn noch keine ausreichenden Kontakte vorhanden sind, oft etwas spärlich ausfällt.
Die Krankenversicherung ist ein weiteres Thema, über das sich ein Freiberufler gut informieren sollte, ehe er eine Entscheidung für die gesetzliche Krankenkasse und gegen die private Krankenversicherung oder umgekehrt trifft.
Möglich ist die Versicherung in der gesetzlichen Kasse als freiwilliges Mitglied. Um die Beiträge zu berechnen, werden dann sämtliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Basis genommen.
Dazu werden die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ebenso gezählt, wie die Einnahmen aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder auch die Einnahme von Renten. Im Grunde genommen wird das Einkommen zur Berechnung herangezogen, welches auch bei der Steuererklärung mit angegeben werden muss.
Der Nachweis über die Höhe der Einnahmen ist vom Versicherten mit geeigneten Belegen zu erbringen.
Hat der Schlussredakteur Anspruch auf den Gründungszuschuss oder einen monatlichen Gründungszuschuss, so sinken die monatlichen Bezugsgrößen von 1/40 auf 1/60.
Auch hauptberufliche Freiberufler können einen Antrag auf diese geringere Bemessung stellen, selbst, wenn sie keinen Gründungszuschuss bekommen oder nur geringe Einnahmen erzielen.
Ansonsten gibt es feste Pauschalen, von denen der monatlich zu zahlende Beitrag gerechnet wird. Ein niedrigeres Einkommen muss immer nachgewiesen werden, eine einfache Behauptung, dass der Fall so liegt, ist nicht ausreichend.
