Freiberufler-Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie als Schlussredakteur einen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag haben möchten, ist es häufig ein langer Weg bis dahin.
Zuerst einmal müssen Sie wissen, welche persönlichen Merkmale Sie mitbringen, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung von Belang sind und die eventuell einen Vertrag sogar gänzlich unmöglich machen.
Das Wissen um diese Merkmale ist der erste Schritt. Nun folgt die Gestaltung des Vertrages, welche teilweise mit Verhandlungen mit dem Versicherer einhergeht.

Die Frage ist dann, ob der vorliegende Vertrag kundenfreundlich ist oder wie er zu einem solchen Vertrag werden kann und ob der Vertrag überhaupt für Ihre Situation passend ist.
Ein 25jähriger Handwerker braucht schließlich einen anderen Vertrag als ein 40jähriger Schlussredakteur. Schon vor der Ausgestaltung des Vertrags müssen Sie sich natürlich einige Informationen von den ausgewählten Versicherern zukommen lassen und in den Schreiben sind dann meist auch schon die Anträge enthalten.
Wenn Sie schon wissen, dass Sie ein ungünstiges Kundenprofil mitbringen, so schreiben Sie lieber einige Versicherer mehr an.
Dabei ein Tipp:
Schicken Sie die Anträge an verschiedene Versicherer alle gleichzeitig heraus. So können Sie in jedem Antrag guten Gewissens angeben, dass Sie noch von keinem Versicherer abgelehnt wurden.
Das können Sie sonst zwar auch behaupten, nur haben die Versicherer die Möglichkeit, so einiges über Sie in einem Zentralregister zu erfahren – unter anderem eben auch, ob Sie schon einmal von einer Versicherung abgelehnt wurden oder nicht.
Die Behauptung bringt Ihnen dann also nichts. Wenn Sie aber die Versicherer gleichzeitig anschreiben, haben Sie sozusagen noch eine saubere Weste.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Versicherer für Sie in Frage kommen könnte, so können Sie auch einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen. Dort kann man Ihnen die Anbieter nennen, die wahrhaft maßgeschneiderte Angebote für Sie auf Lager haben. Allerdings ist das persönliche Beratungsgespräch kostenpflichtig.
Welche Anbieter denn tatsächlich für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständiger in Frage kommen, müssen Sie aber dennoch allein auswählen, das kann Ihnen niemand abnehmen. Doch solche eine Beratung schränkt die Auswahl natürlich stark ein und vereinfacht damit den gesamten Vorgang.
